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BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 253/56 |
Zitiervorschläge
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben
Auszug aus BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 253/56
Nach dem festgestellten Sachverhalt liegt auch keine solche Gestaltung des Falles vor daß der Berufung auf den Mangel der Form mit Rücksicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben der Erfolg zu versagen ist (BGHZ 12, 286, 304; 16, 334, 337). - BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53
Kleinsiedlung. Formmangel
Auszug aus BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 253/56
Nach dem festgestellten Sachverhalt liegt auch keine solche Gestaltung des Falles vor daß der Berufung auf den Mangel der Form mit Rücksicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben der Erfolg zu versagen ist (BGHZ 12, 286, 304; 16, 334, 337). - RG, 21.03.1919 - III 388/18
Ausschluss mündlicher Abreden durch die Klausel in Mietverträgen hinsichtlich des …
Auszug aus BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 253/56
Dazu hat das Reichsgericht a.a.O. (zu vgl. auch RGZ 95, 175) ausgeführt, die im ursprünglichen Vertrage getroffene Vereinbarung der Schriftform für Abänderungen habe von den Parteien, auf deren Willkür sie beruhe, auch wieder außer Kraft gesetzt werden können, sei es allgemein oder für den einzelnen Fall, und zwar auch stillschweigend durch schlüssige Handlungen, die erkennen ließen, daß das ohne Einhaltung der Form Besprochene nicht eine Vorverhandlung, sondern schon eine bindende Vereinbarung sein sollte.
- BGH, 06.04.1961 - VII ZR 232/59
Rechtsmittel
Die Berufung der Revision auf die Entscheidung VIII ZR 253/56 vom 28. Juni 1957 (WM 1957, 1151) geht fehl.